Sie sind hier: Startseite  -  Die Stiftung Lebenshilfe

„Stiftung Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen“ – wer wir sind

Die „Stiftung Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen“ wurde 2004 gegründet. Sie ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neunkirchen (Saarland). Die Gründung wurde am 16.2.2005 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht - gemäß den Vorschriften des saarländischen Stiftungsgesetzes.

Die drei Gründungsstifter:

  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Neunkirchen e. V.
  • Behinderten-Werk der Lebenshilfe e. V.
  • Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe (WZB), GmbH

Unsere Aufgaben

Aufgabe der Stiftung ist die Förderung der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung.

Die Gremien der Stiftung sind:

  • die Stiftungsversammlung
  • der Stiftungsrat 
  • der Stiftungsvorstand

Alle Gremienmitglieder arbeiten ehrenamtlich für die Stiftung.

Die „Stiftung „Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen“ bietet wichtige Informationen über die richtige Ausgestaltung von Vermögensübergängen. Aus den Zinserträgen des Stiftungskapitals finanzieren wir hilfreiche Projekte für behinderte Menschen.

Individuelle Förderung und aktive Hilfe

Wie z. B. die individuelle Förderung einer jungen, schwer mehrfach behinderten Frau, die in einer Neunkircher Wohnstätte lebt. Ein bis zwei Mal wöchentlich erhält sie Besuch von einer sonderpädagogisch ausgebildeten Erzieherin. Die beiden musizieren, spazieren durch die Fußgängerzone, besuchen Freizeiteinrichtungen und nette Cafés. Dank der „Lebenshilfe im Kreis Neunkirchen“ nimmt die junge Frau am gesellschaftlichen Leben teil.

Andere Bewohnerinnen und Bewohner erhalten dank der Finanzierung durch die Stiftung auch dann Massagen, Bäder, Krankengymnastik und therapeutisches Reiten, wenn die Krankenkassen dafür nicht mehr aufkommen. Außerdem konnten für die Bewohner einer Wohnstätte Musikinstrumente gekauft werden.

Grundsätzlich werden alle Hilfen nur aus den Zins-Erträgen bezahlt, das Stiftungskapital wird nicht angetastet.